Wetter/Ruhr – 4. Januar 2017
Aufgrund der großen Nachfrage führen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe ihre Förderprogramme zum Einbruchschutz und zur Barrierefreiheit fort. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden zudem deutlich aufgestockt. Allein die Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen belaufen sich für das laufende Jahr auf 50 Millionen Euro.
Bereits im September 2016 waren die bereitgestellten Haushaltsmittel für Einbruchschutz-Maßnahmen aufgebraucht. Laut KfW belief sich die durch-schnittliche Investitionssumme bei den eingereichten Anträgen auf rund 5.000 Euro. Im Fokus der Absicherung standen dabei neben dem Einbau von einbruchhemmenden Eingangstüren vor allem auch nachrüstbare Sicherungen für Fenster.
Michael Bräuer, Marketing Direktor beim Sicherheitsexperten ABUS: „Die hohe Nachfrage nach den Fördermitteln zeigt, welchen Stellenwert das Thema Einbruchschutz in der Bevölkerung hat. Das ist sicher auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in den vergangenen 15 Jahren stetig angestiegen ist und mit über 167.000 Fällen im Jahr 2015 einen weiteren Höhepunkt erreicht hat.
Jedoch zeigt sich auch: Viele Einbrüche werden im Versuchsstadium abgebrochen – unter anderem, weil die Täter an installierter Sicherheitstechnik scheitern. Daher freuen wir uns darüber, dass die Politik weitere Fördermittel zur Verfügung stellt, so dass sich mehr Menschen den Schutz vor Einbrechern leisten können. Auch begrüßen wir, dass die Antragsstellung nun deutlich vereinfacht wurde und als Online-Formular zur Verfügung steht“.
Alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen stellt die KfW ab sofort auf der zentralen Internetseite www.kfw.de/zuschussportal zur Verfügung. Interessierte Verbraucher können sich dort auch direkt online registrieren und die gewünschten Zuschüsse beantragen. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden, der bei der Auswahl der richtigen Lösungen und bei dem Ausfüllen der Anträge behilflich sein kann. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den Förderprogrammen und können Kunden kompetent bei der Antragsstellung unterstützen.
Über die KfW kann ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
Weitere Hintergründe zu wirksamen Einbruchschutzmaßnahmen erhalten Sie im ABUS Ratgeber.
Nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert einbruchhemmende Sicherheitsmaßnahmen. Auch gibt es verschiedene regionale Fördermöglichkeiten einzelner Bundesländer oder Städte.
In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen.
Zum ABUS Ratgeber: Staatliche Förderungen
Zuständig für Türsicherheit, Fenstersicherheit, Brandschutz, Vorhangschlösser, Containersicherheit
Herr Jorga Burri-Grisloff
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