Eine direke Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen zu Polizei oder Feuerwehr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie Unternehmenswerte besonders sicher rund um die Uhr schützen möchten, empfiehlt sich die Aufschaltung Ihrer Alarm- und Videoüberwachungsanlage an eine 24h-Notruf-Leitstelle. Deren Mitarbeiter können komplexe Situationen beurteilen und geeignete Schutz- oder Rettungsmassnahmen in die Wege leiten.
Die Aufschaltung von Alarmanlagen ist von bestimmten Schadensversicherern vorgeschrieben, um ein besonders schnelles Eingreifen im Alarmfall sicherzustellen. Auch wenn die Versicherung keine Aufschaltung vorschreibt, kann die Aufschaltung zu einer Notrufleitstelle für ein Unternehmen sinnvoll sein.
Die Videofernüberwachung durch eine Notrufzentrale ermöglicht die direkte, visuelle Überprüfung von Objekten. Bereits beim Verdacht einer Gefährdung kann von der Leitstelle aus eine adäquate Abwehrreaktion ausgelöst werden.
Ein weiterer Service von Notrufleitstellen ist die Fernkontrolle von technischen Einrichtungen wie Kühlanlagen, Heizungssysteme oder Aufzüge, deren Ausfall kritische Folgen hat und Menschen gefährdet.
In einer Notrufzentrale = Notruf- und Serviceleitstelle (kurz: NSL) werden Sprachmeldungen von automatischen Wähl- und Ansagegeräten (AWAG) und Protokolle von automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten (AWUG) erfasst und vom in der Leitstelle angestellten Sicherheitspersonal verarbeitet. Im Ernstfall werden Interventionskräfte verständigt, beispielsweise Polizei oder Feuerwehr.
Es gibt zahlreiche Anbieter für Notrufleitstellen. Kriterien für die Auswahl der passenden Leitstelle können sein:
Gerade für kleinere Unternehmen ist dies ein wichtiges Kriterium. Sie sollten mit dem Anbieter und Ihrem Sicherheitsfachmann gemeinsam das Sicherheitskonzept vor Ort besprechen und die Dienstleistung genau spezifizieren.
Wenn Sie lediglich die Benachrichtigung von Polizei oder Feuerwehr wünschen, kommt eventuell ein anderer Anbieter für Sie infrage, als wenn Sie ein Eingreifen durch einen Wachschutz möchten.
Anbieter setzen verschiedene Aufschaltungsmöglichkeiten technisch um. Neben der Alarmaufschaltung ergibt in vielen Fällen die Videofernüberwachung Sinn. Wenn Sie auf IP-Videoüberwachung setzen, sollte Ihr Anbieter IP-Aufschaltungen unterstützen.