Ein Einbruch ist für die Opfer ein schockierendes Erlebnis. Die Wohnung ist verwüstet, Schränke durchwühlt, in den privatesten Habseligkeiten haben die Täter gekramt. So aufwühlend ein Einbruch auch ist: Folgende Punkte gilt es unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten.
Den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten begleicht Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.