Entschädigungsgrenzen bei der Hausratversicherung

Unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme gilt für Wertgegenstände eine bestimmte Höchstgrenze für Entschädigungszahlungen bei der Hausratversicherung. Marktüblich liegt diese Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Allerdings lässt sich diese Entschädigungsgrenze bei den meisten Versicherungen gegen Beitragszuschläge erhöhen. Werden die Wertsachen jedoch in einem Tresor aufbewahrt, der eingemauert ist oder mindestens 200 kg wiegt, gelten andere Entschädigungsgrenzen.

Folgende Gegenstände und Wertgegenstände gelten laut den Versicherungen als Wertsachen:
Bargeld, Urkunden (inkl. Sparbücher, Wertpapiere), Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen sowie Gegenstände aus Gold und Platin, Pelze, Teppiche (handgeknüpft), Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Gegenstände aus Silber und Antiquitäten, die mindestens 100 Jahre alt sind (Ausnahme: Möbel).

Entschädigungsgrenzen bei der Hausratversicherung © iStockphoto / pavlen

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