Man spricht von Einbruchdiebstahl, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt in einen Raum verschafft, sich einschleicht oder er mittels eines falschen Schlüssels Zutritt erlangt. Auch wenn sich der Täter mit einem „regulären“ Schlüssel (den er außerhalb des Versicherungsortes durch Raub oder Diebstahl in seinen Besitz gebracht hat) Zutritt verschafft, ist der etwaige Schaden durch die Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt.